Wenn die Hausratversicherung Beweise braucht
Spurenlos geöffnet
Aus einem abgestellten Fahrzeug wurden verschiedene Gegenstände entwendet. Der Fahrzeughalter versicherte, das Fahrzeug verschlossen zu haben, und forderte von seiner Hausratversicherung 3.000 Euro. Diese wollte aber keine Entschädigung leisten, woraufhin der Mann vor Gericht zog.
Was ist die Grundlage der Klage
Die beklagte Versicherung ist nach ihren eigenen Bedingungen verpflichtet, Entschädigung zu leisten, sollte ein Diebstahl „durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge“ begangen werden. Nach ebendieser Klausel sollte „die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge“ gleichgesetzt sein.
Das Urteil
Mit dem Verweis auf das durch den Versicherungsnehmer nicht bewiesene „Aufbrechen“ wies das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage ab (Az: 32 C 2803/18). Zur Begründung hieß es, dass nur der „Einbruchdiebstahl“ versichert sei, der zwangsläufig Spuren hinterlassen müsse.
Die Möglichkeit, dass Täter – entsprechend Klausel mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge – vorgegangen sein könnten ohne Spuren zu hinterlassen, konnte seitens des Klägers nicht bewiesen werden.
Was könnte passiert sein
Der Kläger ging davon aus, dass er möglicherweise Opfer einer „Relay-Attacke“ geworden ist. Dabei fangen Täter das Funksignal des Autoschlüssels ab, um später mit den ausgelesenen Daten das Fahrzeug wieder unbemerkt und ohne Spuren zu öffnen.
Dies wiederum könnte als unbefugtes Öffnen eines verschlossenen Kfz mittels eines nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmten Werkzeuges im Sinne der genannten Klausel interpretiert werden. Der Kläger konnte aber nicht den finalen Beweis führen, dass das Auto tatsächlich verschlossen war, was durch typische Verschlussgeräusche oder das Aufleuchten der Blinker zu erkennen gewesen wäre.
Eine weitere in Betracht kommende Möglichkeit für den vor Gericht gelandeten Fall wäre das sogenannte Jamming. Diese Vorgehensweise erfüllt allerdings schon im Vorfeld nicht die Bedingungen der Klausel. Beim Jamming blockiert ein Sender, der sogenannte „Jammer“, die Funkfernbedienung des Schlüssels, wodurch das Fahrzeug gar nicht erst verschlossen wird. Da beim Jamming nun das Fahrzeug unverschlossen bleibt, fehle es an der „bedingungsmäßigen Voraussetzung für den Versicherungsschutz“, da ein zu entschädigender Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug erfolgen muss.
Wie ein Geschädigter nun die leistungsrelevante „Relay Attacke“ beweisen könnte, dazu machte das Gericht allerdings keine genaueren Angaben. Am Ende steht nur fest, dass der Hausratversicherer nicht leisten muss.
Was bleibt zu tun
Natürlich gibt es für moderne Funksysteme keinen 100-prozentigen Schutz. Der simpelste Weg, cyberaffine Diebe leer ausgehen zu lassen, ist laut dem Bochumer Sicherheitsforscher Timo Kasper, die Batterie aus dem Schlüssel zu nehmen. Dieser Tipp mag sinnvoll erscheinen, ist aber doch praxisfern, da man sich selbst aussperren würde und ein ständiger Ein- und Ausbau der Batterie natürlich herstellerseitig nicht vorgesehen ist.
Ein Tipp des LKA Rheinland-Pfalz ist, den Schlüssel in Alufolie einzuwickeln. Aber auch dabei ist ein ständiges Ein- und Auswickeln unerlässlich. Alternativ wird die Verwahrung des Schlüssels in Metallboxen empfohlen. Man muss allerdings verschiedene Kästchen testen, da nicht alle Dosen die gleiche Abschirmwirkung im Test aufwiesen. Wer den Komfort moderner Systeme lieben gelernt hat, wird an den beschriebenen „Lösungen“ allerdings wenig Freude haben. Viele haben sich doch gerade wegen des Komforts für Keyless-Systeme entschieden.
So komfortabel das moderne Leben doch ist, so muss man doch auch immer eine gesunde Portion Misstrauen gegenüber technischem Luxus bewahren und sich ein Stück weit wieder auf sich selbst verlassen.
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Moderne Fahrzeuge brauchen keine klassischen Schlüssel –
auch wenn sie manchmal die bessere Wahl wären.
Sollten Sie noch Fragen in Versicherungsbelangen haben, steht Ihnen Ihr FinanzConcepter® gerne mit detaillierten Informationen zur Seite.
Das gesamte Team der HIC GmbH wünscht Ihnen und Ihrer Familie frohe Ostertage.