Absicherung der Hinterbliebenen
Auch wenn es kein schöner Gedanke ist: Man muss sich mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen. Vor allem, wenn es um die Absicherung der Lieben geht.
Und damit die Lieben im Falle des Falles keine finanzielle Not erleiden, gilt es einiges zu beachten.
Die Absicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – berichtet, dass 2018 etwa 7,7 Millionen Risikolebensversicherungen in Deutschland bestanden. Hinzu kommen etwa 2,5 Millionen Verträge zur Restschuldversicherung und 2,8 Millionen in knapp 30 % aller Hauptversicherungen integrierten Risikozusatzversicherungen.
Um nun zu zeigen, dass es sich zwar um Millionen von Verträgen handelt, diese aber bei Weitem den Bedarf nicht abdecken, muss man sich nur die Zahlen vor Augen führen, die die Deutschen in puncto Kfz-Versicherungen zu bieten haben. Rund 48,3 Millionen Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtverträge stehen lediglich etwa 13 Millionen Verträgen von Hinterbliebenenschutzversicherungen gegenüber.
Die Versicherungssumme
Hat man sich entschlossen, seinen Angehörigen keinen finanziellen Engpass zu hinterlassen, stellt sich die Frage, wie hoch die Absicherung gewählt werden soll.
Für Kredite und Darlehen sollte die Versicherungssumme mindestens der aktuellen Restschuld entsprechen. Bei der Versorgung der Hinterbliebenen müssen ein paar Faktoren mehr berücksichtigt werden. Wenn man pauschal das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens als Bedarf ansetzt, hat man bereits einen relativ guten Basiswert erhalten.
Trotzdem müssen auch hier individuell weitere Fragen beantwortet werden:
Welche Kosten müssen zukünftig bestritten werden?
Über welchen Zeitraum müssen diese Kosten gedeckt werden?
Sind weitere Kosten, wie beispielsweise ein Studium der Kinder, zu erwarten?
Auch sind zu erwartende Einkommen und Vermögen genau zu prüfen und in die Kalkulation einzuschließen. Oftmals wird die gesetzliche Hinterbliebenenrente weit überschätzt. Hierbei ist wichtig, dass eigenes Einkommen, dazu gehören auch gesetzliche Renten, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Und eine abschlagsfreie Hinterbliebenenrente wird erst gezahlt, wenn ein Ehepartner nach Vollendung des 64. Lebensjahres verstorben ist. Bis zum Jahr 2023 wird diese Grenze sogar schrittweise bis zum 65. Lebensjahr angehoben.
Die Rechnung
Hat man alles bedacht, kann über eine Barbewertung die notwendige Versicherungssumme ermittelt werden. Werden beispielsweise über 20 Jahre jeden Monat 1.000 Euro benötigt, so muss die Versicherungssumme mindestens 180.000 Euro betragen, wenn man diese Summe zu 3 % angelegt hat. Sollte der Anlagezins nur 2 % betragen, erhöht sich die Summe bereits auf 200.000 Euro.
Eine bedarfsgerechte Absicherung ist auch schon mit kleinen Beträgen möglich. Nachversicherungsoptionen sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz jederzeit an neue Lebenssituationen angepasst werden kann – und das in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Auch bietet eine Risikoversicherung nicht wenige steuerliche Vorteile. Lassen Sie sich durch Ihren Steuerberater informieren.
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Über Generationen abgesichert.
Fazit
Die flexible Gestaltungsform einer Risikolebensversicherung ist die ideale Absicherung für Familienangehörige, Lebens- und Geschäftspartner oder Darlehen.
Ihr HIC-FinanzConcepter® wird Sie professionell und umfassend beraten.