Grundsteuerreform – das Wichtigste in Kürze
Für 2025 ist geplant, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Auch wenn die Zeit ausreichend erscheint, um sich darauf vorzubereiten, müssen sich Eigentümer tatsächlich bereits im kommenden Jahr mit dem Finanzamt auseinandersetzen.
Wie wird dabei vorgegangen?
In Vorbereitung der Grundsteuerreform werden alle 35 Millionen Grundstückseinheiten, darunter auch alle Eigentumswohnungen, neu bewertet. Damit sollen die Gemeinden die Basis erhalten, um die Hebesätze neu zu justieren.
Zwischen Juli und Oktober 2022 muss jeder Eigentümer seine Grundstückswerte beim Finanzamt elektronisch angeben. Doch aktiv müssen Sie erst werden, wenn Sie das Finanzamt dazu aufgefordert hat. Kommen Sie dieser Aufforderung allerdings nicht nach, kann das Finanzamt Zwangsgelder verhängen.
Sicher ist nicht die Erklärung das Problem – vielmehr müssen alle notwendigen Daten beschafft werden. So wird nach Bodenrichtwert, Grundstücksanteil oder relevanter Wohnfläche gefragt. Diese Angaben bilden dann die Grundlage der Berechnung. Wer diese Werte nicht parat hat, sollte sich rechtzeitig fachkundig beraten lassen.
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Die Angaben zum Grundstück müssen stimmen.
Fazit
Lassen Sie sich vom Immobilen-Experten der HIC – die FinanzConcepter® unterstützen und bei der Abgabe der Erklärung helfen.