Die News für 2023
Wir wünschen all unseren Blog-Lesern, Kunden und Freunden ein erfolgreiches, gesundes und vor allem friedliches Jahr 2023.
Zum Jahreswechsel sind ein paar Änderungen in Kraft getreten, die Ihre Vorsorge und Absicherung betreffen können. Die wichtigsten haben wir übersichtlich zusammengestellt.
Außerdem geben wir einen kurzen Überblick über die Entwicklungen der Märkte in den letzten Wochen und resümieren die Marktbewegungen und deren Folgen.
Die wichtigsten Änderungen für Ihre Finanzangelegenheiten in Kürze
- Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro. Für Verheiratete gilt das Doppelte.
- Der Spitzensteuersatz greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag wurde auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht – bei zusammenveranlagten Ehepaaren auf 2.000 Euro.
- Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Über private Versicherungen können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, sichern.
- Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Steuerpflichtigen, statt 5 Euro nun einen Betrag von 6 Euro pro Home-Office-Tag geltend zu machen. Das war zudem bislang auf 120 Tage begrenzt und steigt nun auf 210 Tage pro Jahr.
- Steuerzahler sollen nun schon ab 2023 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können. Vorgesehen war diese Anpassung ursprünglich für 2025.
- Die Erträge aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind seit diesem Jahr steuerfrei. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer PV-Anlage die Umsatzsteuer entfallen.
- Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.
Die Altersvorsorge
Der gute Vorsatz für 2023 bei der Altersvorsorge sollte heißen: „Jetzt sparen – aber richtig!“ Glücklicherweise bedeutet „richtig“ nicht unbedingt „viel“. Schon mit kleinen regelmäßigen Beträgen lässt sich über die Jahre ein Vermögen aufbauen, das einen wichtigen Teil zur Altersvorsorge beitragen kann. Und Zeit ist dabei ein Faktor, der nicht vom Einkommen abhängt, sondern nur von der Entscheidung, wann man mit dem Sparen anfangen will. Hinzu kommt, dass „richtig“ vor allem die Art der Investitionen betrifft. Wer die langfristigen Chancen der Kapitalmärkte nutzt, kann Renditen erzielen, die die Inflation nachhaltig überbieten können.
Wichtig ist, dass man etwas anspart. Auch regelmäßig kleine Beträge bringen Rendite.
Ein kurzer Rückblick
Der wichtigste Einflussfaktor für die Börsen blieb auch in den letzten Wochen des Jahres die Geldpolitik der Notenbanken. Die Fragen waren vor allem: Ist der Höhepunkt der Inflation bereits überschritten? In welchem Umfang schwächt sich die Wirtschaft ab? Eine Schwächephase oder eine Rezession mit einer rückläufigen Wirtschaftsleistung würde die Inflationsgefahr verringern und könnte die Notenbanken schon im Jahr 2023 veranlassen, ihre Geldpolitik wieder zu lockern.
Zwar erhöhten die beiden wichtigsten Notenbanken, die Fed in den USA und die Europäische Zentralbank (EZB), ihre Leitzinsen wie erwartet im Dezember nur um jeweils einen halben Prozentpunkt, aber die Begründung dieser Entscheidungen bestärkten im Ergebnis die Sorgen. Denn sowohl die Fed als auch die EZB korrigierten ihre Inflationserwartungen für 2023 nach oben.
An den Anleihemärkten hatte die Hoffnung auf eine Verlangsamung von Inflation und restriktiver Geldpolitik im November für eine Kurserholung gesorgt. Vor Weihnachten ging es aber bereits wieder bergab. Anleihe und Technologieaktien verloren gleichermaßen.
Fazit
Gibt es im aktiven Fondsmanagement nur Verlierer? Nein, denn das wechselhafte Börsenumfeld der drei vergangenen Jahre ist ein guter Teststand für aktives Fondsmanagement. Bei Mischfonds, die jetzt über drei Jahre in der Verlustzone liegen, sollte man prüfen, ob die Leistung dem Wunsch nach einem guten Rendite-Risiko-Verhältnis entspricht. Fonds, die gegenüber Anfang 2020 im Plus sind, haben hingegen den Härtetest bestanden.
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