Die Lieben abgesichert? Die Risikolebensversicherung!
Der Tod gehört zum Leben. Daher sollte er auch nicht zum Tabuthema werden. Erst recht dann nicht, wenn es um die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen geht. Denn solch ein Schicksalsschlag kann jede Familie in jeder Lebenssituation treffen. Trotzdem fällt es vielen Menschen schwer, sich damit auseinanderzusetzen.
Stirbt ein lieber Angehöriger, herrscht zunächst emotionaler Ausnahmezustand, in dem viele organisatorische Aufgaben zu bewältigen und schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Das belastet Hinterbliebene zusätzlich.
Wenn der Ernstfall vorab nicht tabuisiert, sondern verantwortungsvoll geregelt wurde, können zumindest finanzielle Sorgen genommen werden. Wie genau beantworte ich im heutigen Blog.
Versorgungslücke vermeiden
Die Risikolebensversicherung gehört zu den einfachsten Versicherungen am Markt. Bei Tod der versicherten Person, bekommt die im Vertrag festgelegte begünstigte Person, zum Beispiel der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, eine feste Versicherungssumme ausgezahlt.
Als Bezugsberechtigte können Sie aber nicht nur Familienangehörige, sondern auch jede andere beliebige Person benennen. Ihre Hinterbliebenen erhalten die Versicherungssumme, auch wenn Sie erst seit kurzer Zeit Prämien zur Risikolebensversicherung gezahlt haben.
Das sichert die Liquidität der Familie und laufende Ausgaben wie eine Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder können weiterbezahlt und das Einkommen auf dem gewohnten Niveau gehalten werden. Ohne private Vorsorge bleibt nur die geringe Witwen- oder Witwerrente, die eine große Einkommenslücke hinterlässt.
War der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie, reißt das fehlende Einkommen ein finanzielles Loch und gefährdet den Lebensstandard der Angehörigen. Damit die Hinterbliebenen nicht noch finanzielle Sorgen erleiden, sollten Familien dieses Risiko sehr einfach absichern.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
- Familien/Partner oder Partnerinnen
Hauptverdienende der Familie sollten das Einkommen absichern, damit die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard halten können. - Immobilienbesitzende
Die Restsumme der Baufinanzierung sollte abgesichert sein. Dafür wird eine fallende Versicherungssumme in der Risikolebenspolice vereinbart, die mit der restlichen Kreditsumme immer kleiner wird. - Geschäftsführende
Gibt es zwei oder mehrere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen in einem Unternehmen, können sie sich gegenseitig als Begünstigte im eigenen Todesfall einsetzen. So kann die Liquidität der Firma gesichert werden.
Die Risikolebensversicherung ist nicht kapitalbildend
Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung, werden bei der reinen Risikolebensversicherung die Beiträge nicht zum Aufbau von Kapital für eine Erlebensfallleistung verwendet. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau.
Der Vorteil: Die Beiträge sind für diesen Typ von Lebensversicherung deutlich niedriger.
Überlebt die versicherte Person die vereinbarte Vertragslaufzeit, wird bei Ablauf des Vertrags die Versicherungsleistung jedoch nicht fällig. Auch werden grundsätzlich keine Prämien zurückerstattet, da die gezahlten Prämien für die Risikotragung verbraucht wurden. Die Risikolebensversicherung läuft aus.
Nachversicherungsgarantie nutzen
Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von etwa dem 3- bis 5-fachen Jahresbruttogehalts der versicherten Person. Je früher – und gesünder – der Vertrag abgeschlossen ist, desto günstiger die Beiträge. So lassen sich zum Beispiel 200.000 Euro schon für 20 bis 25 Euro pro Monat absichern, je nach Laufzeit und versicherter Person.
Darüber hinaus sollte der Tarif eine Nachversicherungsoption beinhalten. Bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Existenzgründung) lässt sich die Versicherungssumme dann ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
Die Risikolebensversicherung kann Absicherungslücken für die Liebsten schließen.
Fazit
Eine Risikolebensversicherung ist für all jene sinnvoll, die ihre Hinterbliebenen vor einer finanziellen Versorgungslücke schützen wollen. Gut zu wissen: Lebensversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung.
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